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Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung Informationen

Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5 und Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Transparenzverordnung)


Unter Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Transparenzverordnung sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu verstehen, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition unserer Kunden haben kann.

 

I. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsvermittlung
 

Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung unserer VGH Vertretung

 

Als Ausschließlichkeitsvertreter der VGH Versicherungen, eines regional verwurzelten öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens, gehört eine verantwortungsvolle Betreuung in Versicherungsfragen zum Selbstverständnis unserer Agentur.

 

Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes Unternehmensziel. Basis für eine hohe Kunden-zufriedenheit ist vor allem eine umfassende, gute Beratung. Dazu gehört das Angebot und die Empfehlung geeigneter und – falls unsere Kundinnen und Kunden dies wünschen – auch nachhaltiger Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsvermittlung. Hierfür kooperieren wir eng mit den VGH Versicherungen.

 

Als Vermittler beraten wir auf Basis der Informationen der VGH und stützen unseren Rat auf deren Produkte und Tarife. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt auf Wunsch des Kunden in erster Linie über die Auswahl der Versicherungsanlage- und Alters-vorsorgeprodukte, die wir unseren Kundinnen und Kunden als für sie geeignet empfehlen. Es werden dabei die produkt- und unternehmensbezogenen Informationen zu Nachhaltig-keitsthemen des genannten Produktgebers genutzt.

 

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Empfehlung nachhaltiger Finanz-produkte

 

Bei nachhaltigen Finanzprodukten, die wir unseren Kundinnen und Kunden mit einer Präfe-renz für nachhaltige Anlagen empfehlen, werden Nachhaltigkeitsrisiken in zweierlei Hinsicht berücksichtigt:

 

Zum einen sind die Versicherer aufgrund regulatorischer Vorgaben generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen.

 

Auszug aus den Informationen der VGH Versicherungen:
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in unseren Kapitalanlageentscheidungen

 

Die Risikosteuerung in der Kapitalanlage erfolgt durch eine breite Diversifikation über ver-schiedene Anlageklassen sowie Regionen und Sektoren unter Berücksichtigung einer hohen Mischung und Streuung bei einer Vielzahl an Emittenten.

 

Um den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung Rechnung zu tragen, berück-sichtigt die VGH in ihren Kapitalanlageentscheidungen zusätzlich Nachhaltigkeitsaspekte. Diese sind in einer konzernweiten Nachhaltigkeitsrichtlinie gebündelt und im Rahmen der Ver-waltung sowie Neuanlage von Investments jederzeit zwingend einzuhalten.

 

Durch die Definition von Ausschlusskriterien stellt die VGH sicher, dass sie nicht mehr in Unter-nehmen investiert, die ihren Ansprüchen an Umweltschutz sowie die Einhaltung von Menschen-rechten und einer guten Unternehmensführung nicht genügen und mit entsprechenden Nach-haltigkeitsrisiken einhergehen.

 

Verankerung von Nachhaltigkeit in der VGH

 

Um diesen selbstdefinierten Standards gerecht zu werden, wurde im Kapitalanlagebereich ein Nachhaltigkeitsgremium einberufen. Dieses stellt in seinen regelmäßigen Tagungen die ord-nungsgemäße Umsetzung sowie adäquate Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsrichtlinie für die Kapitalanlage des VGH Verbundes sicher. Die vom Nachhaltigkeitsgremium entwickelten Empfehlungen werden anschließend im Investmentgremium und Risikoausschuss beraten und verabschiedet. Dabei wurde es für den VGH-Verbund zu einer logischen Konsequenz, im Jahr 2019 der internationalen Finanzinitiative Principles for Responsible Investment (PRI) der Ver-einten Nationen beizutreten, um die Akzeptanz und Umsetzung von Nachhaltigkeitsbelangen in der Finanzindustrie weiter voranzutreiben. Über ihre Nachhaltigkeitsanstrengungen in der Kapitalanlage sowie in weiteren Unternehmensbereichen informiert die VGH zudem jährlich in ihrem CSR-Bericht, der sich an dem Standard der Global Reporting Initiative (GRI) orientiert.

 

(Weitere Ausführungen zu den Einzelheiten und den Nachhaltigkeitsbericht können unter www.vgh.de eingesehen werden).

 

Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentschei-dungen informiert die VGH überdies in ihren vorvertraglichen Informationen.

 

Zum anderen stellen wir sicher, dass die Beraterinnen und Berater die jeweils von ihnen an-gebotenen nachhaltigen Produkte umfassend kennen und beurteilen können. Aktuelle Pro-duktkenntnisse werden durch ein qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot der VGH vermittelt.

 

II. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik

 

Neben den vorangehend beschriebenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsri-siken bei der Versicherungsvermittlung steht auch unsere Vergütungspolitik mit der Be-rücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang.

 

Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass die Leistung unserer Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unse-rer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Versicherungsanlage- oder Altersvorsorgeprodukt zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kun-den weniger entspricht.

 

Unsere Vergütungsstruktur ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und be-günstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Versicherungs-produkten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.

 

Im Zusammenhang mit der Beratung und Vermittlung erhalten wir als Vermittler eine Ver-gütung, die in den zu zahlenden Kundenbeträgen (Versicherungsprämien, Ausgabeauf-schläge, Leistungsraten) enthalten ist (sogenannte Provision). Die Vergütung unserer Agen-tur für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisi-ken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergü-tungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder ne-gativ beeinflusst wird.

 

III. Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeits-faktoren bei der Versicherungsvermittlung

 

Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Be-kämpfung von Korruption und Bestechung sind wichtige Nachhaltigkeitsfaktoren.

 

Allgemeine Compliance-Regelungen sind einzuhalten, insbesondere die strafrechtlich rele-vanten Regelungen zu Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit sowie die wettbewerbs-rechtlichen Vorgaben.

 

Ziele, Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zum Versicherungsschutz werden dem Anlass entsprechend ermittelt, analysiert und bewertet. Dies bildet die Basis jeder persönlichen und digitalen Beratung. Die wichtigsten Merkmale des Versicherungsproduktes – ein-schließlich der Ausschlüsse vom Versicherungsschutz – werden darauf aufbauend dem Kun-den durch uns als Vermittler verständlich aufgezeigt. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen werden die wichtigsten Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.

 

Wir halten die gesetzlichen Vorgaben zu Interessenkonflikten und zu Aufsichts- und Len-kungsanforderungen für Versicherungsvertreiber ein. Insbesondere treffen wir angemes-sene Produktvertriebsvorkehrungen und prüfen im Beratungsprozess, ob der für ein Pro-dukt vorgesehene Zielmarkt in der Praxis auch gegeben ist. Hierbei werden die Nachhaltig-keitsaspekte beachtet.

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